Sie sind im Besitz einer Bestandsimmobilie oder haben ein Haus erworben, weil das Grundstück Ihre Erwartungen erfüllt hat – das sich darauf befindliche Gebäude allerdings weniger? Viele Hausbesitzer stehen irgendwann vor der Frage, wie sie mit einer alten oder sanierungsbedürftigen Immobilie umgehen sollen. Ein kompletter Hausabriss erscheint auf den ersten Blick oft als die einfachste Lösung. Aber nicht immer ist die Abrissbirne die beste Option.
In manchen Fällen verhindern auch baurechtliche Vorgaben wie der Bestandsschutz, dass ein Gebäude einfach entfernt und an anderer Stelle ein Neubau errichtet werden kann. Auch ökologische Überlegungen und der Wunsch, wertvolle Ressourcen zu schonen, spielen beim Hausbau eine immer größere Rolle. Deshalb lohnt es sich, Alternativen zum klassischen Abriss in Betracht zu ziehen. Der Rückbau etwa bietet die Möglichkeit, Gebäude gezielt und umweltbewusst zurückzubauen und dabei Materialien wiederzuverwenden oder fachgerecht zu entsorgen. Welche Vorteile und Chancen dieser Ansatz für Ihr Bauvorhaben bieten kann, beleuchten wir in unserem Beitrag.
Im Bauwesen versteht man unter Rückbau das geordnete und schrittweise Abtragen oder Demontieren von Bauwerken oder einzelnen Gebäudeteilen. Im Gegensatz zum klassischen Abriss liegt der Fokus auf der sorgfältigen Trennung, Wiederverwendung und umweltgerechten Entsorgung der verschiedenen Materialien. Ziel ist es, möglichst viele Baustoffe zu recyceln, Ressourcen zu schonen und Abfälle zu vermeiden.
Besonders wichtig ist dabei das Recycling von Bauschutt, der beispielsweise als Recycling Schotter wiederverwendet werden kann. Die neue Ersatzbaustoffverordnung regelt dabei genau, wie mineralische Abfälle aufbereitet und als hochwertige Ersatzbaustoffe im Bauwesen eingesetzt werden dürfen.
Zu den einzelnen Schritten eines Rückbaus gehören unter anderem:
Besonders beim selektiven Rückbau werden Bauteile gezielt entfernt, um sie später wiederzuverwenden oder hochwertig zu recyceln. Ein durchdachtes Rückbaukonzept berücksichtigt außerdem die Untersuchung auf Schadstoffe sowie deren sichere Entfernung und die fachgerechte Entsorgung aller anfallenden Materialien.
Diese Methode wird häufig gewählt, wenn Gebäude nicht mehr genutzt werden können, eine Umnutzung geplant ist oder ökologische und nachhaltige Aspekte eine wichtige Rolle spielen.
In vielen Fällen ist der Rückbau nicht nur nachhaltiger und wirtschaftlicher, sondern auch aus rechtlichen Gründen die einzige Möglichkeit, die Nutzungsmöglichkeiten eines Grundstücks zu erhalten und Nachteile zu vermeiden.
In vielen Fällen verhindern baurechtliche Regelungen, dass ein Gebäude komplett abgerissen und an gleicher Stelle neu errichtet wird. Der sogenannte Bestandsschutz sichert Gebäuden, die nach früheren Vorschriften genehmigt wurden, den Fortbestand, auch wenn sie heutigen Bauvorschriften nicht mehr entsprechen.
Wird ein Haus vollständig abgerissen, erlischt dieser Bestandsschutz oft. Das kann dazu führen, dass ein Neubau striktere Abstandsflächen, Höhenbegrenzungen oder andere aktuelle Regelungen einhalten muss, was auf dem Grundstück möglicherweise nicht mehr umsetzbar ist. Deshalb kann der Rückbau, also das gezielte, teilweise Entfernen oder Erhalten von Bauteilen wie Fundamenten oder Außenwänden, erforderlich sein, um die bestehenden Rechte zu wahren.
Bei denkmalgeschützten Gebäuden oder Bauten mit erhaltenswerter Substanz ist ein kompletter Abriss meist nicht erlaubt. Hier ist der selektive Rückbau gefragt, um bestimmte Bauteile zu bewahren und lediglich nicht schützenswerte oder schadstoffbelastete Bereiche zu entfernen.
Rückbau ist deutlich nachhaltiger als ein grober Abriss, da Materialien gezielt getrennt, recycelt und als Ersatzbaustoffe wiederverwendet werden können. Das reduziert Bauschutt, schont Ressourcen und minimiert die Umweltbelastung. Gerade im Hinblick auf die Ersatzbaustoffverordnung und zeitgemäße Nachhaltigkeitsstandards ist der Rückbau oft die bevorzugte Methode.
Wenn das Bestandsgebäude in Teilen weiter genutzt werden kann, etwa das Fundament oder einzelne Wände, spart der Rückbau Zeit, Kosten und ermöglicht eine individuelle Gestaltung des Neubaus. Auch bei Umnutzungen, etwa der Schaffung offener Grundrisse durch Entfernen nicht tragender Wände, ist der Rückbau sinnvoll.
In dicht bebauten Gebieten oder bei angrenzenden Nachbargebäuden ist ein vollständiger Abriss oft technisch schwierig oder riskant. Hier bietet sich der manuelle oder selektive Rückbau an, um Schäden an Nachbargebäuden zu vermeiden.
Die Kosten für einen klassischen Hausabriss bewegen sich in der Regel zwischen 15.000 und 30.000 Euro, abhängig von Faktoren wie Gebäudegröße, Bauweise, Zugänglichkeit und dem Vorhandensein von Schadstoffen wie Asbest. Zusätzlicher Aufwand, etwa für die Entsorgung von Schadstoffen oder schwer zugängliche Grundstücke, kann die Kosten weiter erhöhen.
Beim Rückbau fallen meist höhere Kosten an, da die Arbeiten deutlich aufwendiger und sorgfältiger durchgeführt werden. Materialien werden getrennt, recycelt und umweltgerecht entsorgt, was mehr Zeit und Personal erfordert. Die Kosten für einen Rückbau beginnen in der Regel bei etwa 80 bis 200 Euro pro Quadratmeter. Bei stark belasteten oder besonders komplexen Gebäuden können die Preise auch darüber liegen. Der genaue Betrag hängt vom individuellen Objekt, der Menge und Art der zu recycelnden Materialien sowie den gesetzlichen Anforderungen ab.
Insgesamt ist der Rückbau im Vergleich zum einfachen Abriss zwar teurer, bietet dafür aber ökologische und rechtliche Vorteile. Wer Wert auf Nachhaltigkeit legt oder an baurechtliche Vorschriften gebunden ist, sollte bzw. muss höhere Kosten für den Rückbau einplanen. Dabei empfiehlt es sich, vorab mehrere Angebote von Abrissunternehmen einzuholen.
Ob eine Rückbaugenehmigung notwendig ist, richtet sich nach den Landesbauordnungen und den örtlichen Vorschriften. In den meisten Bundesländern ist für den Rückbau oder Abriss von Wohnhäusern, größeren Nebengebäuden oder gewerblichen Gebäuden eine Genehmigung erforderlich. Kleinere Bauwerke wie Schuppen oder Garagen können je nach Region und Nutzung auch ohne Genehmigung zurückgebaut werden, vorausgesetzt, es bestehen keine besonderen Auflagen wie Denkmalschutz oder Umweltauflagen.
Eine Rückbaugenehmigung ist insbesondere dann Pflicht, wenn das Gebäude unter Denkmalschutz steht, sich in einem Schutzgebiet befindet oder spezielle Umweltauflagen einzuhalten sind. Auch bei Schadstoffbelastungen, etwa durch Asbest und künstliche Mineralfasern, verlangen die Behörden in der Regel eine detaillierte Rückbauplanung und Nachweise über die fachgerechte Entsorgung.
Die Genehmigung stellt sicher, dass der Rückbau umweltgerecht und unter Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben erfolgt, wie sie etwa im Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) und in Arbeitsschutzvorschriften geregelt sind.
Vor Beginn eines Rückbauprojekts empfiehlt es sich also, frühzeitig Kontakt mit dem zuständigen Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde aufzunehmen, um die individuellen Anforderungen und notwendigen Unterlagen zu klären. Dazu gehören häufig ein Rückbaukonzept, Angaben zur Entsorgung der Materialien und gegebenenfalls Nachweise über die Unbedenklichkeit für Nachbargebäude und Umwelt. Wer ohne die erforderliche Genehmigung mit dem Rückbau beginnt, riskiert hohe Bußgelder und einen Baustopp.
Ein Rückbaukonzept ist die Basis für einen sicheren, nachhaltigen und nachvollziehbaren Rückbauprozess. Es sollte alle relevanten Rahmenbedingungen, Abläufe und Entsorgungswege klar definieren und dokumentieren. Damit das Konzept übersichtlich und praxisnah ist, empfiehlt sich eine strukturierte Gliederung:
Bauteil/Material | Menge/Art | Entsorgungsweg | Recycling/ Wiederverwendung |
Ziegel | ca. 20 t | Recyclinghof XY | Ja |
Beton | ca. 30 t | Aufbereitung zu RC Schotter | Ja |
Asbestplatten | ca. 2 t | Sondermüll-Entsorgung | Ja |
Holz | ca. 5 t | Holzverwertung | Nein |
Metalle | ca. 1 t | Schrotthandel | Ja |
Alle Angaben und Planungen sollten regelmäßig überprüft und bei Änderungen im Bauablauf oder neuen Erkenntnissen zu Schadstoffen und Entsorgungswegen angepasst werden.
Der Rückbau überzeugt durch zahlreiche Vorteile gegenüber dem klassischen Abriss. Er trägt dazu bei, Ressourcen zu schonen, ermöglicht eine sortenreine Trennung und Wiederverwertung von Baumaterialien und erfüllt hohe ökologische Standards.
Zwar ist diese Methode meist mit höheren Kosten und mehr Planungsaufwand verbunden, doch profitieren Bauherren von größerer Flexibilität, rechtlicher Sicherheit und einer umweltfreundlichen Umsetzung. Wer auf Nachhaltigkeit und Zukunftsfähigkeit setzt, findet im Rückbau eine überlegenswerte Alternative zum Abriss, die sowohl ökonomisch als auch ökologisch Sinn ergibt.
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Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) ist am 1. August 2023 in Kraft getreten. Sie regelt den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB) in technische Bauwerke. Ziel der Verordnung ist es, das bisher uneinheitliche Regelwerk der Bundesländer durch eine bundesweit einheitliche Vorschrift zu ersetzen. Die EBV gilt für zahlreiche Bauleistungen wie Tiefbau, Erdbau und Straßenbau, aber auch beim Hochbau und Massivbau kommt sie schnell zum Tragen.
Beispielsweise dann, wenn unter der Bodenplatte eines Neubaus mineralische Ersatzbaustoffe von einem Hausabriss oder gütegesicherter Recycling Schotter eingebracht werden. Obwohl die Verordnung auf den ersten Blick komplex erscheint, ist sie für Planer und Bauherren relativ einfach anwendbar. Vorausgesetzt, man weiß welche Einbautabellen relevant sind und wie sie zu verstehen sind. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie Sie sie richtig nutzen, ohne sich im Dschungel der zahlreichen Tabellen der Ersatzbaustoffverordnug zu verlieren.
Die Ersatzbaustoffverordnung (EBV) regelt den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen in technische Bauwerke. Dabei geht es vor allem um Umweltanforderungen und nicht um technische Regelungen. Ziel der EBV ist es, den Schutz von Boden und Grundwasser zu gewährleisten und die Kreislaufwirtschaft sowie das Recycling von mineralischen Baustoffen zu fördern. |
Die Ersatzbaustoffverordnung ist Teil der sogenannten Mantelverordnung. Offiziell ist diese unter der sperrigen Bezeichnung „Verordnung zur Einführung einer Ersatzbaustoffverordnung, zur Neufassung der Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung und zur Änderung der Deponieverordnung und der Gewerbeabfallverordnung“ bekannt. Die Mantelverordnung fasst diese vier zentralen Einzelverordnungen – sozusagen unter einem Mantel – zusammen:
Bis zum Sommer 2023 hatte jedes deutsche Bundesland eigene Regelungen zur Verwendung von mineralischen Bauabfällen. Diese waren meist mehr oder weniger an die LAGA M 20 (Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall) angelehnt, was zu einem Flickenteppich unterschiedlicher Vorgaben führte.
Mit der Mantelverordnung gibt es nun erstmals bundesweit einheitliche und rechtsverbindliche Anforderungen für den Umgang mit mineralischen Abfällen und Ersatzbaustoffen.
Die Ersatzbaustoffverordnung regelt den Einsatz von mineralischen Ersatzbaustoffen in einer Vielzahl technischer Bauwerke. Mineralische Ersatzbaustoffe werden unter anderem eingebaut in:
Die Ersatzbaustoffverordnung baut im Wesentlichen auf den bisherigen Regelungen zur Verwertung mineralischer Bauabfälle auf, wie der Verwaltungsvorschrift Bodenverwertung (VwV Bodenverwertung). An der grundsätzlichen Systematik hat sich nichts geändert: Ziel ist es weiterhin, zu verhindern, dass Schadstoffe aus eingebauten Materialien durch Niederschläge gelöst und in den Boden oder das Grundwasser eingetragen werden.
Vor Einführung der EBV gab es verschiedene Einbauklassen, die sich an der Durchlässigkeit der Oberfläche und der Materialqualität orientierten:
Für alle Materialklassen galten sehr strenge Grenzwerte, um den Schutz von Boden und Grundwasser sicherzustellen. Die EBV differenziert diese Regelungen noch weiter aus, bleibt aber dem Grundsatz treu: Schadstoffe aus mineralischen Ersatzbaustoffen dürfen nicht in den Boden oder das Grundwasser gelangen. Damit gilt in der EBV das Vorsorgeprinzip nach Wasserrecht, das den Schutz der Umwelt in den Mittelpunkt stellt.
Bevor mineralische Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken eingesetzt werden dürfen, müssen sie umfassend beprobt und analysiert werden. Bei Recycling-Baustoffen (RC-Materialien) erfolgt diese Überprüfung sowohl in Eigen- als auch in Fremdüberwachung durch zertifizierte und akkreditierte Fachkräfte direkt in den Aufbereitungsanlagen. Auch Bodenmaterial, das beispielsweise beim Aushub anfällt, muss vor einer Wiederverwendung analysiert werden.
Dabei werden sowohl die technische Eignung als auch die Einhaltung der Umweltanforderungen geprüft. Der Nachweis erfolgt in der Regel über einen Lieferschein des Anbieters, auf dem die entsprechenden Prüfergebnisse dokumentiert sind. So wird sichergestellt, dass nur gütegesicherte Materialien verwendet werden, die die Anforderungen der Ersatzbaustoffverordnung erfüllen und keine Gefahr für Boden oder Grundwasser darstellen.
Seit dem 1. August 2023 ersetzt die Ersatzbaustoffverordnung die bisherigen Materialklassen Z0, Z0*, Z1.1, Z1.2 und Z2 durch ein neues System. Dieses unterteilt mineralische Bauabfälle und Ersatzbaustoffe in zwei Hauptgruppen:
Bei der Verwendung mineralischer Ersatzbaustoffe gemäß EBV sind insbesondere die örtlichen Rahmenbedingungen entscheidend.
Ein zentraler Faktor ist die Lage der Baustelle in Bezug auf Wasserschutzgebiete (WSG) und Heilquellenschutzgebiete (HSG):
Vor dem Einbau von Recycling-Baustoffen muss daher stets geprüft werden, in welcher Schutzzone sich die Baustelle befindet. In sensiblen Bereichen wie WSG I/HSG I oder WSG II/HSG II sind MEB vollständig ausgeschlossen, um das Grundwasser zu schützen. In weniger strengen Zonen (z. B. WSG III B/HSG IV) ist der Einsatz unter Einhaltung der EBV-Vorgaben zulässig.
Schutzzone | Einsatz von MEB möglich? |
Außerhalb von Wasserschutzbereichen: | Grundsätzlich möglich |
Innerhalb von Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebieten: | |
WSG I / HSG I | Nicht möglich |
WSG II / HSG II | Nicht möglich |
WSG II A / HSG II | Möglich |
WSG III B / HSG IV | Möglich |
Wasservorranggebiete | Möglich |
H3: Wie sind die Bodenverhältnisse auf der Baustelle?
Neben der Lage der Baustelle in Wasserschutzgebieten spielen auch die lokalen Bodenverhältnisse eine entscheidende Rolle bei der Umsetzung der Ersatzbaustoffverordnung. Folgende Faktoren müssen berücksichtigt werden:
Tipp von Hausabriss-Kosten:
Da für Bauvorhaben ohnehin ein Bodengutachten (z. B. für statische Berechnungen) einzuholen ist, können Sie die erforderlichen Daten zu Bodenart und Grundwasserstand direkt mitprüfen lassen. Das spart Zeit und Kosten.
Die EBV definiert den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe über Einbautabellen, die in Anlage 2 und 3 der Verordnung festgelegt sind. Jeder Ersatzbaustoff hat seine eigene Tabelle, die detailliert regelt, unter welchen Bedingungen das Material eingesetzt werden darf. Dabei werden Faktoren wie Schadstoffbelastung, Einbauweise, Bodenart, Grundwasserstand und die Lage der Baustelle berücksichtigt
Die Ersatzbaustoffverordnung enthält in der Anlage 2 insgesamt 27 Einbautabellen, die den Einbau mineralischer Ersatzbaustoffe in technischen Bauwerken regeln. Für Bauherren und Hausbauer sind im Alltag jedoch vor allem einige wenige Tabellen entscheidend, da sie die gängigsten Materialien und Einbauweisen abdecken:
Gerade für private Bauvorhaben sind diese genannten Tabellen die wichtigsten. Sie bieten eine klare Orientierung, welche Ersatzbaustoffe in welchen Bereichen zulässig sind. Wer sich an diese Einbautabellen hält, kann sicherstellen, dass die gesetzlichen Vorgaben der EBV eingehalten werden und das Bauvorhaben rechtssicher umgesetzt wird.
Einen Überblick über die Einbautabellen und deren praktische Anwendung finden Sie hier in der Anlage 2 EBV.
Beim Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen ist eine sorgfältige Dokumentation erforderlich. Ein wesentlicher Vorteil der EBV besteht darin, dass der Einbau keiner wasserrechtlichen Erlaubnis mehr bedarf, sofern die Anforderungen der EBV-Einbautabellen eingehalten werden (§ 21 Abs. 1 EBV).
„Der Verwender muss die im Rahmen einer Baumaßnahme erhaltenen Lieferscheine, die als Nachweis für die jeweilige Materialklasse dienen, unverzüglich nach Erhalt zusammenstellen und mit einem Deckblatt nach dem Muster in Anlage 8 der EBV dokumentieren.“
(Quelle: § 25 Abs. 3 Satz 1 EBV)
Für diese Dokumentation gemäß Anhang 8 EBV finden Sie im Internet ausfüllbare Excel-Tabellen, die eine einfache und normgerechte Erfassung ermöglichen, wie z. B. Anzeige für die Verwendung von Ersatzbaustoffen gemäß Anlage 8 EBV (Excel, Berlin.de)
Diese Formulare entsprechen den Vorgaben der Ersatzbaustoffverordnung und können bundesweit genutzt werden.
Wenn mineralische Ersatzbaustoffe in festgesetzten Wasserschutz- oder Heilquellenschutzgebieten eingebracht werden sollen, muss der Verwender dies der zuständigen Behörde vier Wochen vor Beginn des Einbaus schriftlich oder elektronisch anzeigen (§ 22 Abs. 1 und 2 EBV).
Diese Voranzeige ist außerhalb von Wasserschutzgebieten grundsätzlich nicht erforderlich – eine Ausnahme gilt jedoch für MEB der Klasse BM-F2 und RC-3 ab einem Einbauvolumen von 250 m³.
Innerhalb von Wasserschutzgebieten ist die Voranzeige immer notwendig, außer bei Bodenmaterial der Klasse BM-0.
Eine passende Vorlage für die Voranzeige können Sie hier herunterladen: EBV-Formular A4 Voranzeige
Für mineralische Ersatzbaustoffe, die einer Voranzeige bedürfen, muss der Verwender innerhalb von zwei Wochen nach Abschluss der Baumaßnahme die tatsächlich eingebauten Mengen und Materialklassen anhand der zusammengefassten Lieferscheine gemäß § 25 Abs. 1 EBV schriftlich oder elektronisch an die zuständige Behörde in Form einer Abschlussanzeige übermitteln (§ 22 Abs. 4 EBV „Anzeigepflichten“).
Eine Kopie der Vor- und Abschlussanzeige ist jeweils vom Verwender zu unterschreiben. Sofern dieser nicht selbst der Bauherr ist, sind die Unterlagen zusammen mit den Lieferscheinen unverzüglich an den Bauherrn zu übergeben (§ 22 Abs. 5 EBV).
Das Formular für die Abschlussanzeige dafür können Sie hier downloaden: EBV-Formular A4 Abschlussanzeige
Unser Tipp: Klären Sie vertraglich, wer für die Dokumentation nach EBV sowie für die (falls erforderlich) Voranzeige und Abschlussanzeige bei der zuständigen Abfallrechtsbehörde verantwortlich ist – sei es der Planer, der Bauherr oder das ausführende Bauunternehmen.
Wir unterstützen Sie umfassend rund um den Hausabriss unter Berücksichtigung der Ersatzbaustoffverordnung (EBV). Ob Sie Fragen zum Recycling Schotter, zur richtigen Trennung von Abbruchmaterialien nach einer Entkernung oder zur fachgerechten Verwertung von Baustoffen haben: Wir beraten Sie kompetent und persönlich.
Unsere deutschlandweite Expertise umfasst alle Aspekte des Hausabrisses, der Asbestsanierung sowie die Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben. Profitieren Sie von unserem Know-how und unserem Netzwerk zertifizierter Fachbetriebe, um Ihr Bauvorhaben sicher und umweltgerecht umzusetzen.
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Nachhaltiges Bauen beginnt schon beim Hausabriss: Wer ein Gebäude abreißt, produziert nicht nur große Mengen an Bauschutt, sondern baut in den meisten Fällen ein neues Haus. Im Gegensatz zu früher wird der Abfall, der im Zuge eines Gebäudeabrisses oder einer Entkernung entsteht, heutzutage immer öfter als wertvoller Rohstoff betrachtet, um mineralische Recyclingbaustoffe, wie Recycling Schotter (abgekürzt RC Schotter) herzustellen.
Viele denken beim Begriff „Recycling Schotter“ zuerst an minderwertiges Baumaterial. Doch das ist ein Irrtum: Recycling Schotter muss strenge Qualitätsvorgaben erfüllen und besteht aus mineralisch reinen Materialien wie Beton, Ziegel oder Naturstein.
Recycling-Schotter ist nicht nur günstiger als herkömmlicher Naturschotter, sondern erfüllt nach sorgfältiger Qualitätsprüfung auch hohe bautechnische und ökologische Anforderungen. Wer beim Hausabriss auf eine sortenreine Trennung und fachgerechtes Recycling achtet, schont Ressourcen, spart Deponiekosten und kann beim Neubau Geld sparen.
RC Schotter entsteht aus mineralischen Bauabfällen wie Beton, Ziegel, Kalksandstein oder Natur- und Pflastersteinen, die beim Abriss von Gebäuden oder Straßen anfallen. Dabei muss der Sekundärrohstoff als Ausgangsprodukt möglichst sortenrein und frei von jeglichen Fremdstoffen sein. In diesem Zuge werden die Abbruchmaterialien zunächst sorgfältig sortiert, um organische Baustoffe wie Holz, Kunststoffe, künstliche Mineralfasern (KMF), Metalle und Gefahrstoffe wie Asbest zu entfernen. Hier erfahren Sie mehr zur Entsorgung von Asbest.
Im nächsten Schritt werden die mineralischen Abfälle mit leistungsstarken Brechern zerkleinert und anschließend gesiebt, um verschiedene Korngrößen zu gewinnen. Das geschieht meistens in spezialisierten Recyclinganlagen und Aufbereitungswerken. RC Schotter kann jedoch auch direkt vor Ort produziert werden. Dafür kommen mobile Aufbereitungsanlagen zum Einsatz, wie beispielsweise bei größeren Bau- oder Rückbauprojekten.
Je nach gewünschtem Verwendungszweck wird der Schotter noch weiter gereinigt und aufbereitet. Durch regelmäßige Qualitätskontrollen wird sichergestellt, dass der Recycling Schotter den bautechnischen und ökologischen Anforderungen entspricht.
Das Verfahren, bei dem Rohstoffe aus alten Bauwerken zurückgewonnen und wieder nutzbar gemacht werden, nennt man Urban Mining. So wird aus vermeintlichem Abfall ein hochwertiger, nachhaltiger Baustoff, der im Neubau vielseitig eingesetzt werden kann.
Recycling Schotter darf nur dann eingesetzt werden, wenn er für den jeweiligen Verwendungszweck geeignet ist und strenge Qualitäts- und Gütekriterien erfüllt. Die Eignung wird durch eine umfassende Qualitäts- und Güteüberwachung sichergestellt, sodass die Anforderungen an Bauprodukte und deren Brauchbarkeit weitestgehend erfüllt werden.
Maßgeblich sind dabei die Regelungen und Empfehlungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt), der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) sowie verschiedene DIN-Normen und bauaufsichtliche Zulassungen durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt). Auch länderspezifische Vorgaben und Vereinbarungen mit der Bauwirtschaft sind zu beachten.
Ein wichtiger rechtlicher Rahmen ist das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), das die schadlose Verwertung von Abfällen vorschreibt:
„Die Verwertung von Abfällen, insbesondere durch ihre Einbindung in Erzeugnisse, hat ordnungsgemäß und schadlos zu erfolgen. Die Verwertung erfolgt ordnungsgemäß, wenn sie im Einklang mit den Vorschriften dieses Gesetzes und anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften steht. Sie erfolgt schadlos, wenn nach der Beschaffenheit der Abfälle, dem Ausmaß der Verunreinigungen und der Art der Verwertung Beeinträchtigungen des Wohls der Allgemeinheit nicht zu erwarten sind, insbesondere keine Schadstoffanreicherung im Wertstoffkreislauf erfolgt.“ (Quelle: § 7 KrWG – Einzelnorm, Abs. 3) |
Zusätzlich gelten die Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und des Bundes-Bodenschutzgesetzes (BBodSchG), um eine umweltverträgliche Nutzung sicherzustellen.
Die Ersatzbaustoffverordnung (ErsatzbaustoffV oder umgangssprachlich EBV abgekürzt), die seit dem 1. August 2023 gilt, regelt bundeseinheitlich und verbindlich den Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen (MEB), länderspezifische Regelungen werden damit abgelöst. Zu MEB zählt auch Recycling-Schotter in technischen Bauwerken wie Straßen, Schienenwegen, Parkplätzen und befestigten Flächen. Ziel ist es, die Verwertung von Recycling-Baustoffen umweltverträglich, schadlos und ordnungsgemäß zu gestalten und dabei Boden und Grundwasser zu schützen.
Seit Inkrafttreten der Ersatzbaustoffverordnung ist eine Güteüberwachung durch anerkannte Überwachungsstellen verpflichtend. Recycling-Schotter wird nach Materialwerten nach § 11 ErsatzbaustoffV („Klassifizierung mineralischer Ersatzbaustoffe“) in drei Klassen eingeteilt:
Jede Klasse hat bestimmte Anforderungen und zulässige Einbauweisen. Die Einhaltung der jeweiligen Vorgaben ist Voraussetzung für die Verwendung (ErsatzbaustoffV Anlage 1, Tabelle 1).
Für die sortenreine Trennung der Materialien beim Hausabriss, um daraus beispielsweise RC Schotter herzustellen, sind sowohl der Bauherr (Auftraggeber und „Abfallverursacher und Abfallbesitzer“) als auch das Abbruchunternehmen (ein Bauunternehmer wie Hausabriss-Kosten) verantwortlich. Beide Parteien tragen die Pflicht, die beim Abriss anfallenden Abfälle wie Bauschutt, Beton, Holz, Metalle, Kunststoffe und andere Materialien direkt auf der Baustelle möglichst sortenrein zu trennen.
Diese Verantwortung ist gesetzlich geregelt: Laut den abfallrechtlichen Vorschriften müssen Bauherr und Bauunternehmer gemeinsam dafür sorgen, dass alle Abfälle getrennt erfasst und nur an berechtigte, zertifizierte Abfallsammler und -behandler übergeben werden dürfen (Kreislaufwirtschaftsgesetz, KrWG §§ 7, 15, 22; Gewerbeabfallverordnung, GewAbfV § 8).
Nur wenn diese Vorgaben eingehalten werden, kann aus den mineralischen Abbruchmaterialien hochwertiger Recycling Schotter produziert werden.
Recycling-Schotter darf nur eingesetzt werden, wenn das Material güteüberwacht, zertifiziert und alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. In Wasserschutzgebieten sowie bei oberflächennahem Grundwasser ist der Einbau grundsätzlich verboten, um das Grundwasser vor möglichen Schadstoffeinträgen zu schützen.
„In Wasserschutzgebieten der Zone I sowie in Heilquellenschutzgebieten der Zone I ist der Einbau von mineralischen Ersatzbaustoffen oder Gemischen in technische Bauwerke unzulässig.“ (Quelle: § 19 ErsatzbaustoffV – Einzelnorm, (6)) |
Auch außerhalb von Wasserschutzgebieten ist der Einsatz von Recycling-Schotter als Unterbau- oder Auffüllmaterial in der Regel genehmigungspflichtig. Bereits geringe Mengen dürfen meist nur mit behördlicher Erlaubnis eingebaut werden, um Umweltschäden durch mögliche Auswaschungen von Schadstoffen zu verhindern.
Recycling Schotter ist ein nachhaltiger und vielseitiger Baustoff, der beim Hausbau in zahlreichen Bereichen eingesetzt werden kann. Er überzeugt durch seine hohe Belastbarkeit, Umweltfreundlichkeit und Kosteneffizienz. Typische Einsatzmöglichkeiten von Recycling Schotter sind:
Recycling Schotter bietet eine stabile und tragfähige Unterlage für Pflasterflächen, Terrassen, Gartenwege und Einfahrten. Die gebrochene Körnung sorgt für eine gute Verdichtung und hohe Belastbarkeit.
Als kapillarbrechende Schicht unter Bodenplatten, Pflaster oder Asphalt schützt Recycling Schotter vor Frostschäden am Bauwerk und verhindert, dass Feuchtigkeit ins Mauerwerk aufsteigt.
Rund um das Haus eingesetzt, sorgt Recycling Schotter für einen effektiven Wasserabfluss. So bleibt das Mauerwerk trocken und Frostschäden werden vermieden.
Recycling Schotter eignet sich hervorragend zum Verfüllen von Baugruben, zum Ausgleich von Höhenunterschieden oder zum Hinterfüllen von Fundamenten und Kellern.
In aufbereiteter Form kann Recycling Schotter als Bestandteil für ressourcenschonenden Beton (RC-Beton) oder als Zuschlagstoff für Estrich und Mörtel verwendet werden.
In diesem Bereich findet Recycling Schotter beispielsweise Anwendung beim Bau von Lärmschutzwällen, als Füllmaterial für Teiche oder als Unterbau für Gartenwege.
Recycling Schotter ist eine nachhaltige und wirtschaftliche Alternative zu herkömmlichen Baustoffen. Besonders beim Hausbau überzeugt er durch zahlreiche Vorteile, die meist deutlich überwiegen. Dennoch gibt es einige Einschränkungen, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten. Die folgende Tabelle bietet einen schnellen Überblick:
Vorteile von Recycling Schotter | Nachteile von Recycling Schotter |
Umweltfreundlich durch Wiederverwertung von Baustoffen | Gelegentliche Fremdstoffe wie Kunststoffreste, Metalle oder Glas möglich |
Kostengünstiger als Naturschotter | Nicht in Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten einsetzbar |
Hohe Tragfähigkeit sowie Frost- und Witterungsbeständigkeit | Für bestimmte Bauzwecke nur eingeschränkt oder mit Nachweis zugelassen |
Gute Wasserdurchlässigkeit und Verdichtbarkeit | Schwankende Materialeigenschaften (z. B. Tragfähigkeit, Wasserdurchlässigkeit) |
Ressourcenschonend und fördert Kreislaufwirtschaft | Für sichtbare oder stark beanspruchte Bereiche teils weniger geeignet |
Wer die wenigen Einschränkungen beim Einsatz von Recycling Schotterbeachtet, trifft eine wirtschaftliche Wahl für den Hausbau.
Die Kosten für eine Tonne Recycling-Schotter variieren je nach Wertigkeit, Körnung und Anbieter meist zwischen 3 und 18 Euro netto pro Tonne ab Werk.
Günstige Angebote für einfaches Recyclingmaterial starten bereits bei etwa 3 bis 7 Euro pro Tonne. Hochwertiger, güteüberwachter RC Schotter, der beispielsweise für Tragschichten oder besondere Bauzwecke verwendet wird, kostet in der Regel zwischen 10 und 18 Euro pro Tonne.
Für größere Mengen oder spezielle Anforderungen empfiehlt es sich, ein individuelles Angebot bei einem Anbieter in der Nähe einzuholen.
Sie haben noch Fragen rund um das Thema Recycling Schotter, die richtige Trennung von Abbruchmaterialien oder planen einen Hausabriss? Wir sind deutschlandweit für Sie im Einsatz und beraten Sie gerne persönlich zu allen Aspekten beim Hausabriss oder der Asbestsanierung sowie bei Fragen zur fachgerechten Baustoffverwertung und den gesetzlichen Vorgaben.
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KMF sind synthetisch hergestellte anorganische Fasern, die hauptsächlich im Baubereich als Dämmmaterialien eingesetzt werden. Aufgrund ihrer Faserdimension und der unzureichenden Biolöslichkeit können sich ältere Mineralwollen bei einer Faserfreisetzung negativ auf die Gesundheit auswirken, insbesondere auf die Atemwege und die Haut. Moderne künstliche Mineralfasern hingegen sind in der Regel sicherer und tragen oft das RAL-Gütesiegel, was ihre Unbedenklichkeit unterstreicht. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man mit KMF beim Hausabriss oder der Entkernung von Gebäuden umgeht und wie KMF sicher entsorgt werden.
KMF sind synthetisch hergestellte Fasern, die aus mineralischen (anorganischen) Rohstoffen gewonnen werden. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Asbest um natürlich vorkommende Mineralien, die in Untertage- oder Übertageminen abgebaut werden. Als wichtigste KMF Produktgruppe ist hier Mineralwolle wie Glaswolle, Steinwolle oder Schlackenwolle zu nennen.
Künstliche Mineralfasern sind nicht brennbar und dementsprechend hitzebeständig. Darüber hinaus besitzen sie gute Wärme- und Schalldämmeigenschaften, weshalb KMF häufig in der Bauindustrie sowie in technischen Anlagen und Komponenten der Haustechnik eingesetzt werden.
KMF können bei unsachgemäßer Handhabung gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere wenn sie in die Lunge gelangen. KMF Produkte, die vor 1996 eingebaut wurden gelten als potenziell krebserregend. Ob tatsächliche gesundheitlich bedenkliche Mineralwolle in einem Gebäude vorhanden ist, kann nur durch eine Probeentnahme und Analyse vor dem Hausabriss beurteilt werden. Wie man bei unbekannter, eingebauter Mineralwolle bei der Gebäudesanierung oder beim Abbruch vorgehen soll, kann man u. a. bei der Gütegemeinschaft Mineralwolle (GGM) erfragen.
„Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland ein Verbot des Herstellens, Inverkehrbringens und Verwendens von Mineralwolle-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien gemäß Anhang II zu § 16 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung (§ 16 GefStoffV) sowie der Anlage 1 zu § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung (§ 3ChemVerbotsV) erfüllen.“ (Quelle: factsheet_mineralwolle_fi_barrierefrei.pdf) |
„Neue Mineralwolle“, wird in Deutschland bereits seit 1996 hergestellt und gilt als gesundheitlich unbedenklich. Diese Mineralwolle erfüllt die Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung und wird nicht als krebserzeugend eingestuft. Der Hauptgrund dafür ist ihre geringe Biopersistenz:
Moderne Mineralwolle-Fasern sind nicht lungengängig, da sie bei Freisetzung in kleine Partikel zerbrechen, die sich im Körper ähnlich verhalten wie Staubpartikel in der Luft. Dies bedeutet, dass sie nicht tief in die Lunge eindringen und somit keine langfristigen gesundheitlichen Risiken darstellen. In der Regel tragen neue KMF, die nach dem Stichtag 01.06. 2000 produziert und verkauft werden, das RAL-Gütezeichen.
Künstliche Mineralfasern sind nicht so gefährlich wie Asbest bei der Asbestsanierung. Mineralwollfasern weisen eine geringe Beständigkeit auf, die nicht mit der von Asbest vergleichbar ist.
Untersuchungen zur Biobeständigkeit haben gezeigt, dass moderne Glas- und Steinwollfasern bereits nach weniger als 40 Tagen zu mehr als der Hälfte abgebaut sind. Im Gegensatz dazu haben ältere Mineralwollfasern Halbwertszeiten von einigen hundert Tagen. Asbest, insbesondere Blauasbest, zeigt eine Beständigkeit von über 100 Jahren.
Aufgrund ihrer guten Dämmeigenschaften und Hitzebeständigkeit werden KMF mit über 90 % vorwiegend in Dämmstoffen verwendet. Ältere KMF bergen die größten gesundheitlichen Risiken, wenn sie nicht ordnungsgemäß verbaut oder bei Abbrucharbeiten Fasern freigesetzt werden.
Alte Mineralwolle (vor 1996 produziert) umfasst Produkte, die nicht die Kriterien des Anhangs II Nr. 5 (biopersistente Fasern) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfüllen. Gemäß der TRGS 905 gelten die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend.
Neue Mineralwolle (nach 1996 bzw. 2000 produziert) hingegen erfüllt die aktuellen Sicherheitsstandards und ist weniger gesundheitsschädlich. Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle gelten die Bestimmungen der Nummern 4 und 5 der TRGS 500, die allgemeine Schutzmaßnahmen für den Umgang mit diesen Materialien festlegen. Diese Vorschriften sind weniger streng als die für alte Mineralwolle, da moderne KMF als sicherer gelten.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 („Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“) legt spezielle Schutzmaßnahmen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sogenannte ASI-Arbeiten) mit alter Mineralwolle fest, um die Freisetzung dieser gefährlichen Faserstäube zu minimieren und den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten mit alter Mineralwolle muss das Abbruchunternehmen eine Gefährdungsbeurteilung für die Mitarbeiter durchführen. Zunächst muss festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tätigkeiten durchführen, bei denen krebserzeugende Faserstäube freigesetzt werden können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist tätigkeitsbezogen und wird von einer fachkundigen Person, wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt.
Um die Freisetzung von krebserzeugenden Faserstäuben zu minimieren, schreibt die TRGS 521 spezifische Schutzmaßnahmen vor.
Dazu gehören die Einrichtung von Schwarzbereichen, die Abtrennung der Arbeitsbereiche mit Folie sowie eine geregelte Belüftung mit Unterdruckanlagen und Luftfiltern. Zudem ist der Einsatz von Atemschutzmasken, Schutzkleidung und Schutzbrillen erforderlich. Zusätzlich müssen zwei durch Duschen getrennte Umkleideräume eingerichtet werden, um Faserverschleppungen zu vermeiden.
Mineralwolle muss grundsätzlich getrennt von Bauschutt entsorgt werden, insbesondere wenn es sich um gesundheitlich bedenkliche alte Mineralfaserabfälle wie Glaswolle und Steinwolle handelt. Neue KMF können auf Deponien der Klasse 1 für mäßig belastete (nicht gefährliche) Abfälle in speziellen KMF-Säcken luftdicht gelagert werden, um danach recycelt zu werden. Im Gegensatz dazu darf die Entsorgung von Asbest nur auf speziell dafür ausgelegten Deponien für asbesthaltige Materialien erfolgen.
KMF Säcke unterscheiden sich von herkömmlichen Entsorgungssäcken (Big Bags) durch ein beschichtetes Gewebe und eine verschließbare Schürze mit Kordel. Diese Konstruktion verhindert das Ausdringen von feinen Faserstäuben. Die Säcke sind mit Warnhinweisen nach TRGS 521 bedruckt, was eine sichere und ordnungsgemäße Entsorgung ermöglicht.
Gemäß der nationalen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) erhalten Abfälle aus alter Mineralwolle die Abfallschlüsselnummer 170603* („anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“), die auf gefährliche Abfälle hinweist, weshalb sie als Sondermüll gelten und ebenfalls in speziellen KMF Säcken entsorgt werden müssen.
Die Entsorgung ist jedoch von den länderspezifischen Regelungen in den einzelnen Bundesländern abhängig. Daher sollten Sie die zuständigen örtlichen Behörden kontaktieren, um die spezifischen Anforderungen für die Entsorgung zu erfragen.
Bodenplatte Kosten: Was kostet so etwas? Die Antwort hängt von der Bauweise, dem Material und der Bodenbeschaffenheit ab – die Preise variieren zwischen 100 und über 200 € pro Quadratmeter. Hinzu kommen Kosten für Erdbauarbeiten und weitere Leistungen rund um die Bodenplatte. Erfahren Sie, welche Faktoren die Bodenplatte Kosten bestimmen, welche Varianten es gibt und wie Sie clever sparen können – ohne Kompromisse bei der Qualität.
Die Bodenplatte ist das tragende Fundament eines Gebäudes und bildet die Verbindung zwischen dem Bauwerk und dem Untergrund. Sie besteht in der Regel aus Stahlbeton und verteilt die Last des Hauses gleichmäßig auf den Boden.
Sie hilft, Rissbildungen entgegenzuwirken, indem sie hitze- oder kältebedingte Bodenverformungen ausgleicht. Neben der Stabilität spielt die Bodenplatte eine wichtige Rolle für die Wärmedämmung und Feuchtigkeitsisolierung.
Je nach Fundamentart und Bauweise kommen verschiedene Arten von Bodenplatten in Frage. Die wichtigste Unterscheidung ist dabei nach tragender Bodenplatte und nicht tragender Bodenplatte.
Ob ein Haus mit Keller oder Bodenplatte gebaut wird, hängt von Budget, Platzbedarf und Bodenbeschaffenheit ab. Herrscht ein hoher Grundwasserstand im Baugebiet, ist die Bodenplatte die bessere Wahl, weil sie nicht so tief ins Erdreich ragt wie ein Keller und das Haus von unten abdichtet.
Ein Keller bietet zusätzlichen Wohn- oder Stauraum und kann den Wiederverkaufswert steigern, verursacht aber im Vergleich rund 20 % höhere Baukosten. Eine Bodenplatte ist die günstigere Alternative, reduziert aber die verfügbare Nutzfläche.
Auch bei der Unterkellerung kann je nach Fundamentart eine Bodenplatte notwendig sein. Wird der Keller nicht ausgebaut, kann auf die Dämmung verzichtet werden. Diese wird dann in die Decke des Kellers verbaut, um den Wohnraum zu schützen.
Info: Kostenfalle Oberkante „OK“Prüfen Sie beim Fertighausbau genau, ob die Bodenplatte enthalten ist. Die Abkürzung „OK“ in der Baubeschreibung steht für Oberkante Kellerdecke. In diesem Fall kommen für die Bodenplatte Zusatzkosten auf Sie zu. |
Die Wahl der richtigen Bodenplatte hängt von den baulichen Anforderungen, dem Untergrund und der gewünschten Energieeffizienz ab. Jede Bauweise hat ihre eigenen Vorteile und Kosten. Im Folgenden finden Sie die wichtigsten Arten von Bodenplatten und deren Preise im Überblick.
Bodenplatten-Typ | Kosten pro m² | Besonderheiten |
Plattenfundament | Ab 100 € | Auch für sandigen Boden geeignet |
Thermobodenplatte | Ab 150 € | Zusätzliche Dämmung, ggfs. förderfähig |
Streifenfundament + Bodenplatte | Ab 180 € | Nur für festen Boden geeignet |
Das Plattenfundament ist die häufigste Fundamentart bei nicht unterkellerten Häusern, egal ob Fertighaus oder Massivhaus. Es kann innerhalb von fünf Tagen umgesetzt werden.
Weitere Bezeichnungen sind „Sohlplatte“, „elastisch gebettete Bodenplatte“ oder „schwimmende Bodenplatte“, weil keine feste Verbindung zum Untergrund besteht.
Je nach spezifischen Anforderungen besteht das Plattenfundament aus einer 20 bis 30 cm dicken Stahlbetonschicht. Im Vergleich zum Streifenfundament ist die Realisierung einfacher, weil keine Gräben gezogen werden müssen. Durch die fast ebenartige Bauart (im Gegensatz zum Keller, der tief ins Erdreich ragt) sind Probleme mit dem Grundwasser, Feuchtigkeit und Schimmelbildung sehr unwahrscheinlich.
Streifenfundament bezeichnet Betonstreifen, die als Untergrund für Mauern oder Pfeiler dienen und deren Last in den Boden ableiten. Dafür müssen mindestens 80 cm tiefe Gräben ausgehoben werden.
Je nach Tragfähigkeit des Bodens variieren die notwendigen Maße und Parameter der Bewehrung. Der Boden muss grundsätzlich aber ausreichend Stabilität bieten. Auf das Streifenfundament kommt anschließend eine dünne nicht tragende Bodenplatte.
Der Materialverbrauch beim Streifenfundament ist geringer, weil weniger Beton gegossen werden muss. Dennoch ist es wegen des höheren Aufwands in der Regel teurer als das Plattenfundament. Das Streifenfundament eignet sich zum Hausbau, wird aber auch gerne für Garagen, Anbauten und Gartenhäuschen eingesetzt.
Thermobodenplatten sind häufig Bestandteil von Energieeffizienzhäusern und Passivhäusern. Deshalb kommt eine KfW-Förderung in Frage. Im Vergleich zu einer herkömmlichen Bodenplatte lassen sich mit einer Thermobodenplatte bis zu 60 % Heizkosten pro Jahr einsparen.
Das Punktfundament ist eher eine Ergänzung als eine Alternative zu den anderen Fundamentarten. Es wird zum Beispiel genutzt, um besonders belastete Bereiche bei Industriehallen oder Wohngebäuden zu stabilisieren (z. B. einen Schornstein). Es eignet sich aber auch als eigenständige Lösung für Carports oder Terrassenüberdachungen.
Info: Flachgründung vs. TiefgründungAlle hier aufgeführten Fundamentarten sind Flachgründungen. Dabei reicht das Fundament lediglich 80 bis 150 cm in den Boden. Im Gegensatz dazu gibt es die Tiefgründung. Diese Fundamentart ist deutlich kostspieliger. Sie kommt zum Einsatz, wenn der Untergrund nicht tragfähig ist. Pfähle werden so tief ins Erdreich gebohrt, bis man auf stabile Schichten stößt. Deshalb spricht man auch von Pfahlgründung. Die Pfähle leiten die Last tief ins Erdreich ab.
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Ein wesentlicher Faktor für die Kosten der Bodenplatte ist das benötigte Material und damit die Dicke der Bodenplatte. Je nach Anwendungsfall, Bodenbeschaffenheit und Belastung variieren die Anforderungen an die Bewehrung und die Dicke der Betonschicht. Gängig sind 20 bis 30 cm bei Standard-Bodenplatten. Die genaue Berechnung ist Aufgabe eines Statikers.
Auch der Aufbau der Bodenplatte ist ein Kostenfaktor. Typischerweise wird die Betonklasse C25/30 für Bodenplatten eingesetzt. Diese Betonart gilt als wasserundurchlässig (WU1-Beton). Der Preis liegt bei 60 bis 100 € pro m3. Der Bewehrungsstahl zur Verstärkung der Bodenplatte liegt bei ca. 1,50 € pro kg.
Da Beton kaum Wärme dämmt, geht ohne zusätzliche Dämmung viel Heizenergie verloren. Bei Neubauten wird meist eine Perimeterdämmung unter der Bodenplatte eingesetzt. Diese muss besonders widerstandsfähig sein, da sie dauerhaft Feuchtigkeit und Druck standhalten muss. Dafür eignen sich geschlossenzellige Schaumstoffe oder Schaumglas, die wasserabweisend und druckfest sind.
Die Tragfähigkeit des Untergrunds, das Setzungsverhalten und der Grundwasserstand sind wesentliche Faktoren, die die Eigenschaften der Bodenplatte und ihren Preis beeinflussen. Auch die Schadstoffbelastung des Bodens kann einen Unterschied machen, wenn belastetes Erdreich fachgerecht entfernt werden muss.
Ein Baugrundgutachten gibt hier Aufschluss und bewahrt Sie vor schwerwiegenden Bauschäden. Preise starten ab ungefähr 1.000 €. Achtung: Ein Bodengutachten reicht hier meist nicht aus, weil dabei nur die obere Bodenschicht (Mutterboden) betrachtet wird.
Die Sauberkeitsschicht sorgt für eine ebene, trockene und stabile Basis für nachfolgende Bauarbeiten. Besonders bei Fundamenten und Bodenplatten mit Bewehrung ist sie unerlässlich, um zu verhindern, dass die Bewehrung und Abstandhalter in den Baugrund einsinken und die vorgeschriebene Mindestbetondeckung nicht mehr eingehalten wird.
Meist ist die Sauberkeitsschicht 5 bis 10 cm dick. Der üblicherweise eingesetzte Magerbeton kostet in etwa 90 € pro m3. Auch Kies und Schotter werden als Trennlage zwischen Baugrund und Bodenplatte eingesetzt.
Die Ableitung von Regenwasser und Abwässern verläuft in der Regel durch das Fundament und kann Einfluss auf den Preis der Bodenplatte haben. Die entsprechenden Leitungen werden vom Architekten geplant. Je nach Baugebiet kann eine Rückstausicherung erforderlich sein, um Überschwemmungen bei starkem Regen zu verhindern.
Ist die Bodenplatte Bestanteil eines Energieeffizienzhaus, kommt ggfs. eine KfW-Förderung in Frage. Aktuell muss der geplante Neubau dafür die Effizienzhaus-Stufe 40 erreichen. Dann sind günstige Zinsbedingungen ab 2,27 % und Kreditsummen bis 150.000 € möglich. (Stand 14.02.2025)
Die Kosten für den Erdaushub (auch Auskofferung) und ggfs. notwendige Planierungsarbeiten hängen maßgeblich von der Aushubtiefe und der Bodenbeschaffenheit ab. Die Aushubtiefe richtet sich dabei vor allem nach der Frosttiefe des Bodens. In Deutschland genügen zumeist 80 bis 100 cm, um die Anforderungen an eine frostfreie Gründung gemäß DIN 1054 zu erfüllen.
Bei 120 cm Frosttiefe kann eine Frostschürze zum Einsatz kommen, um die Bodenplatte vor Frosthebung zu schützen. Die zusätzlichen Betonmengen erhöhen die Baukosten entsprechend.
Auch die Bodenklasse beeinflusst die Aushubkosten. Besonders Böden der Klassen 1 und 2 gelten als ungeeignet für eine direkte Bebauung, da sie keinen stabilen Untergrund bieten. Dadurch entsteht ein höherer Aushubaufwand sowie ein erhöhter Bedarf an Schottermaterial zur Stabilisierung.
Am besten geeignet für den Hausbau sind die Bodenklassen 3 bis 5, da sie einen stabilen Baugrund bieten. Der Erdaushub kann hier regional schon ab 10 €/m³ erfolgen. Felsige oder stark bindige Böden der Klassen 6 und 7 erfordern hingegen schwereres Gerät, was Kosten bis zu 100 €/m³ verursacht.
Ein wesentlicher Bestandteil der Preisbildung bei Bodenplatten sind die Arbeitsabläufe, die rundherum stattfinden – darunter die Kosten für den Statiker, die Kosten für den Erdaushub, die Kosten für die Schalung und nicht zuletzt die Kosten für das Gießen des Betons. Je nach Region fallen diese Preisfaktoren sehr unterschiedlich aus.
Wer bei der Bodenplatte am falschen Ende spart, sieht sich später schlimmstenfalls mit schweren Bauschäden konfrontiert. Angebote „unter der Hand“ sollten Bauherren also unbedingt vermeiden. Wie bei der Kalkulation der Hausabriss Kosten, lohnt es sich auch hier, mehrere Angebote einzuholen. Preisunterschiede von bis zu 15 % sind auch bei seriösen Bauunternehmen nicht ungewöhnlich. Achten Sie bei Ihrem Vergleich aber darauf, dass wirklich alle notwendigen Faktoren abgedeckt sind. Wer sich für ein schlüsselfertiges Haus entscheidet, hat oft den Vorteil, dass die Kosten für die Bodenplatte bereits im Gesamtpreis enthalten sind.
Geht es um die Bodenplatte für ein Gartenhaus, können Sie bei gegebener Expertise viele Aspekte in Eigenleistung erbringen – vom Aushub über die Schalung bis zum Mischen und Einbringen des Betons. Beim Eigenheim sollten Bauherren grundsätzlich vorsichtig mit Eigenleistungen umgehen, weil hier auch der Versicherungsschutz ein Thema ist.
Eine Möglichkeit, den Gesamtpreis für die Bodenplatte günstiger zu gestalten, ist die Wiederverwendung des Aushubs. Deponien verlangen für die Abnahme bis zu 12 €/m³. Besonders Mutterboden eignet sich beispielsweise zum Anlegen von Hügeln für die Gartengestaltung.
Die Kosten für eine Bodenplatte hängen von mehreren Faktoren ab, darunter Materialwahl, Dämmung und Erdarbeiten. Für eine etwa 25 cm dicke Bodenplatte mit Dämmung, inklusive Erdaushub und Leitungen, müssen Sie mit über 300 €/m2 rechnen. Zusätzliche Kosten können durch schwierige Bodenverhältnisse, eine notwendige Bodenverbesserung oder eine Frostschürze entstehen. Um Kosten zu optimieren, lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen und genau zu vergleichen, welche Leistungen im Preis enthalten sind. Letztlich sollte die Bodenplatte aber nicht nur preislich, sondern auch qualitativ überzeugen, denn sie bildet die Grundlage für ein stabiles und langlebiges Hau
Wenn es um den Hausabriss geht, ist Asbest ein Thema, das oft wie ein unsichtbarer Elefant im Raum steht. Viele Hausbesitzer wissen zwar, dass Asbest „gefährlich“ ist, doch was genau bedeutet das? Die Angst vor hohen Kosten für die Asbestentsorgung spielt bei einem Hausabriss ebenfalls eine große Rolle. Wo kommt Asbest in Altbauten vor, warum ist es so problematisch, und was müssen Sie beachten, wenn Sie auf Asbest stoßen? In diesem Blogbeitrag nehmen wir Sie mit auf eine informative Reise durch die Welt der Asbestsanierung – mit allen wichtigen Fakten und hilfreichen Tipps, die Sie als Bauherr unbedingt kennen sollten. Als Profi für den Hausabriss und die Asbest Sanierung und Entsorgung stehen wir Ihnen bei allen Fragen zum Thema zur Seite.“
Stellen Sie sich ein Material vor, das nahezu alles kann: Es ist hitzebeständig, widerstandsfähig gegen chemische Einflüsse, robust und zudem erstaunlich billig herzustellen. Klingt nach einem perfekten Baustoff, oder? Genau das war Asbest über viele Jahrzehnte hinweg. Dieses natürliche Mineral wurde ab Ende des 19. Jahrhunderts weltweit in der Bauindustrie eingesetzt – besonders ab den 1950er Jahren erlebte Asbest seinen Höhepunkt.
Verwendet wurde es unter anderem in Dachplatten (Welleternit), Isolierungen, Bodenbelägen (Fliesenkleber) und Fassaden. Doch der Schein trog: Bereits in den 1970er Jahren wurde klar, dass Asbest alles andere als harmlos ist. Die winzigen Fasern, die bei der Verarbeitung oder durch natürlichen Verschleiß freigesetzt werden, können gravierende Gesundheitsschäden verursachen. Heute gilt Asbest als eine der größten Gefahrenstoffe im Bauwesen und ist in Deutschland seit 1993 komplett verboten.
Der Teufel steckt im Detail – und beim Hausabriss oft im Baumaterial. Asbest wurde über Jahrzehnte in einer Vielzahl von Baustoffen eingesetzt. Doch wo genau können Sie es finden?
Faserzementplatten, auch als Eternitplatten bzw. Welleternitplatten bekannt, waren früher ein beliebtes Baumaterial, insbesondere für Dächer und Fassaden. Das material hat den Unterbau ideal vor Witterungseinflüssen wie Regen und Sonne geschützt. Doch in vielen älteren Gebäuden enthalten diese Platten Asbest, was sie gesundheitlich riskant macht, wenn sie im Rahmen einer Asbestsanierung oder beim Hausabriss beschädigt oder entfernt werden. Die Entsorgung von asbesthaltigen Faserzementplatten unterliegt strengen gesetzlichen Vorgaben, die sicherstellen, dass keine Asbestfasern in die Luft gelangen.
Eternitplatten entsorgen darf nicht jeder. Die Entsorgung von Eternitplatten dürfen nur zugelassene Arbissfirmen übernehmen und die Entsorgung muss zudem in speziell dafür vorgesehenen Deponien erfolgen, was die Kosten für die Entsorgung von Eternitplatten in die Höhe treibt.
Die Entsorgungskosten für Eternitplatten liegen zwischen 15 und 55 Euro pro Quadratmeter, abhängig vom Umfang der Sanierung und der regionalen Preisgestaltung. Dabei werden nicht nur die Kosten für den Transport und die fachgerechte Entsorgung berücksichtigt, sondern auch die Sicherheitsmaßnahmen, die während der Arbeiten notwendig sind.
Foto: Welleternit mit Asbest, Quelle: Hausabriss Kosten
Asbest in Vinyl-Platten? Das klingt zunächst nicht gefährlich, ist es aber leider doch. In vielen älteren Gebäuden wurden Asbest-Vinyl-Platten als Bodenbelag verwendet – und das nicht ohne Grund. Sie sind langlebig und robust – erscheinen also erst einmal günstig. Doch bei der Renovierung oder beim Abriss können diese Platten zu einem ernsten gesundheitlichen Risiko werden. Warum? Asbestfasern, die beim Bearbeiten oder Entfernen freigesetzt werden, sind hochgradig krebserregend und stellen eine erhebliche Gefahr für die Atemwege dar. Der geglaubte günstige Alleskönner verursacht also hohe Entsorgungskosten bei der Asbestsanierung.
Es gibt strenge Vorschriften, wie Asbestbelastete Materialien – also auch Vinyl-Platten mit Asbest – entfernt und entsorgt werden müssen und dürfen. Diese Art der Entsorgung ist alles andere als günstig. Die Entsorgungskosten von Asbest Vinyl Platten sind aufgrund der hohen Sicherheitsanforderungen und der spezialisierten Behandlung deutlich höher als die von gewöhnlichen Bauabfällen wie zum Beispiel Altholz.
In der Regel liegen die Kosten für die Entsorgung von Asbest in Vinylböden bei rund 20 bis 40 Euro pro Quadratmeter, wobei dieser Preis je nach Region und den spezifischen Anforderungen der Entsorgung variieren kann. Hierbei wird nicht nur der Transport zur zugelassenen Asbest-Deponie berücksichtigt, sondern auch die fachgerechte Entfernung und Verpackung der Platten, um eine Kontamination der Umgebung zu vermeiden.
Wichtig zu wissen: Aufgrund der Gefährlichkeit des Materials sollte die Entfernung von Asbest-Vinyl-Platten immer von einem nach den Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) zertifizierten Fachbetrieb durchgeführt werden. Nur so kann sichergestellt werden, dass keine gefährlichen Asbestfasern freigesetzt werden und die Entsorgung korrekt und sicher erfolgt.
Wenn Sie mit Asbest-Vinyl-Platten in deinem Gebäude konfrontiert werden, ist es daher ratsam, frühzeitig Experten hinzuzuziehen. Auch wenn die Kosten für die Entsorgung von Asbest höher sind, schützt es nicht nur die Gesundheit, sondern auch den Wert und die Sicherheit Ihres Projekts.
Foto: Vinylboden mit Asbest beim Hausabriss, Quelle: Hausabriss Kosten
In vielen älteren Gebäuden wurden Asbesthaltige Dämmmaterialien und Isolierungen eingesetzt, um Wärme und Schall zu isolieren. Ein gutes Beispiel aus der Praxis sind die Isolierungen von Heizungsrohren. Diese Baumaterialien finden sich häufig in Rohrisolierungen, Dach- und Wanddämmungen sowie in Fußbodenbelägen. Bis zum Verbot von Asbest im jahr 1993 war es ein bevorzugtes Material aufgrund seiner ausgezeichneten Isolier- und Brandschutzeigenschaften. Doch
Die Entsorgungskosten für asbesthaltige Dämmungen sind ebenfalls höher als für normale unbelastete Dämmstoffe. Da diese Materialien als gefährlicher Abfall deklariert sind, müssen sie unter speziellen Sicherheitsvorkehrungen entfernt und entsorgt werden. Die Entsorgungskosten lassen sich hier schwer in Maßeinheiten berechnen, weshalb eine solche Asbestsanierung meist im Stundenlohn erfolgt. Die Kosten für einen Facharbeiter der für eine Asbestsanierung geschult ist und die entsprechende Vorsorgeuntersuchung hat, liegen bei ca. 135€ netto/ Arbeitsstunde. Hinzu kommen Kosten für potenziell notwendige Schleusen und Freimessungen.
Foto: Isolierung/ Dämmung mit Asbest, Foto: Hausabriss Kosten
In vielen älteren Gebäuden wurden meist Asbesthaltige Verkleidungen und Fliesenkleber verbaut, insbesondere in Badezimmern, Küchen und Fluren. Asbest fand aufgrund seiner Festigkeit und Hitzebeständigkeit Verwendung in Fliesenklebern, Wand- und Deckenverkleidungen sowie in Bodenbelägen.
Wenn Asbest in Fliesenkleber oder Verkleidungen enthalten ist, können auch hier beim Entfernen oder Abriss winzige Asbestfasern freigesetzt werden, die eine ernsthafte Gesundheitsgefahr darstellen. Deshalb ist die Asbestsanierung von asbesthaltigem Fliesenkleber auch besonders schwierig, denn bei der Aufnahme der Fliese kommt es immer zu einer Beschädigung des Fliesenklebers.
Die Kosten für die Asbestsanierung und Entsorgung für asbesthaltige Verkleidungen und Fliesenkleber sind also höher als beispielsweise die Entsorgung von Eternitplatten. Der Preis liegt meist zwischen 30 und 70 Euro pro Quadratmeter Boden- , Wand- oder Deckenbelag und ist abhängig von der Menge und der Region. Eine Asbestsanierung an Wand und Decke ist meist teurer, da auch hier ein größerer Aufwand beim Asbest entsorgen entsteht.
Asbestfasern sind winzig – so klein, dass sie mit bloßem Auge nicht sichtbar sind. Gerade diese Eigenschaft macht sie so gefährlich. Wird Asbest bearbeitet, z. B. gesägt, gebohrt oder gebrochen, können die Fasern in die Luft gelangen. Beim Einatmen dringen sie tief in die Lunge ein und setzen sich dort fest. Die Folgen zeigen sich oft erst Jahre oder sogar Jahrzehnte später und reichen von Asbestose (einer chronischen Lungenkrankheit) über Lungenkrebs bis hin zu einem bösartigen Mesotheliom. Es gibt keinen sicheren Schwellenwert für die Belastung mit Asbest – selbst kleinste Mengen können gesundheitsschädlich sein. Genau deshalb gibt es heute so strenge Vorschriften für den Umgang mit diesem Material. Das Material sollte also in keinem Fall gebrochen oder bearbeitet werden, da sich genau hierbei die Fasern freisetzen. Asbestsanierungen finden deshalb häufig im nassen Zustand statt. So wird eine Staubbildung beim Ausbau und bei der Entsorgung von Asbest schlicht verhindert.
„Sieht man Asbest eigentlich?“ – Eine Frage, die oft gestellt wird, und die Antwort lautet: Leider nein. Asbest ist in vielen Materialien optisch nicht erkennbar. Ein unscheinbarer Bodenbelag oder eine altmodische Fassadenverkleidung können Asbest enthalten, ohne dass man es auf den ersten Blick merkt. Um sicherzugehen, sollten Sie folgende Schritte einleiten:
Altersanalyse des Hauses: Wurde das Haus vor 1993 gebaut? Dann besteht ein erhöhtes Risiko.
Materialprüfung: Lassen Sie verdächtige Baustoffe von einem Fachlabor untersuchen.
Gutachten: Beauftragen Sie einen Asbestsachverständigen, der die Immobilie auf Risiken hin untersucht.
Die Entsorgung von Asbest ist kein Fall für Heimwerker. Hier sind Experten gefragt, die wissen, wie sie das Material sicher entfernen und entsorgen. Der Prozess läuft wie folgt ab:
Fachfirmen einschalten: Nur speziell geschulte Unternehmen dürfen Asbest entfernen. Diese Firmen verfügen über die nötigen Genehmigungen und Ausrüstung.
Genehmigungen einholen: Der Hausabriss oder die Asbestsanierung von asbesthaltigen Materialien muss in vielen Fällen bei der zuständigen Baubehörde angemeldet werden. Dies nennt man dann Abrissanzeige/ Abbruchanzeige bzw. Dekontaminationsanzeige.
Sicherheitsmaßnahmen: Die Arbeiten erfolgen unter strengen Schutzvorkehrungen (TRGS 519), um eine Freisetzung der Fasern zu vermeiden. Dazu gehört das Tragen von Schutzanzügen, Atemmasken, Schleusen und die Verwendung spezieller Werkzeuge und Arbeitsverfahren.
Verpackung und Transport: Asbestabfälle werden in speziellen, luftdichten Big Bags verpackt und anschließend von zertifizierten Entsorgungsunternehmen abtransportiert.
Deponierung: Der finale Schritt ist die sichere Lagerung auf zugelassenen Deponien, die speziell für asbesthaltige Materialien ausgelegt sind.
Eternitplatten, die jahrzehntelang im Bauwesen genutzt wurden, enthielten Asbest, weil dieser Stoff nahezu perfekte Eigenschaften für Baustoffe bot. Asbest war extrem hitzebeständig, widerstandsfähig gegen Feuchtigkeit und Chemikalien und zudem sehr langlebig. Die feinen Fasern konnten problemlos in das Zementgemisch eingearbeitet werden und sorgten so für eine enorme Stabilität und Bruchfestigkeit der Platten.
Dank dieser Eigenschaften waren Eternitplatten sowohl für Dach- als auch Fassadenverkleidungen ideal. Sie boten Schutz vor Witterungseinflüssen, waren kostengünstig und einfach zu verarbeiten. Das machte sie zu einem beliebten Baustoff – insbesondere in der Nachkriegszeit, als schneller und preiswerter Wohnraum benötigt wurde.
Heute weiß man, dass die Verwendung von Asbest in Eternitplatten ein gesundheitliches Risiko birgt, da die Fasern bei der Bearbeitung oder Alterung freigesetzt werden können. Seit dem Verbot von Asbest werden Eternitplatten mit unbedenklichen Ersatzstoffen hergestellt, die vergleichbare Eigenschaften bieten, ohne die Gesundheit zu gefährden.
Die Kosten hängen stark von der Menge und Art des Asbests ab. Für kleinere Mengen (z. B. einzelne Bodenbeläge) können die Entsorgungskosten bei einigen Hundert Euro liegen. Bei umfangreicheren Arbeiten, etwa der Sanierung eines Daches, bewegen sich die Kosten für die Asbest Entsorgung schnell im Bereich mehrerer Tausend Euro. Es ist wichtig, diese Kosten frühzeitig in die Abrissplanung einzukalkulieren. Hier können Sie die Kosten für die Asbest Entsorgung direkt anfragen.
– Eternitplatten entsorgen Kosten: 15 -55 €/m²
– Asbest Vinylplatten entsogen Kosten: 20 -40 €/m²
– Asbest in Isolierungen/ Dämmung entsorgen Kosten: 135€/ Arbeitsstunde Facharbeiter
– Asbest im Bodenbelag/ Fliesenkleber entsorgen Kosten: 30 -70 €/m²
Asbest mag auf den ersten Blick wie eine Bürde wirken, doch mit der richtigen Planung und den passenden Experten an Ihrer Seite ist auch dieses Problem lösbar. Der Schlüssel liegt in einer frühzeitigen Analyse und der Beauftragung von Fachfirmen, die sicherstellen, dass Ihr Abrissprojekt nicht nur erfolgreich, sondern auch gesundheitlich unbedenklich verläuft.
Ein Haus abzureißen und dabei auf Asbest zu stoßen, ist eine Herausforderung – aber mit dem richtigen Wissen und den richtigen Partnern kann sie gemeistert werdem²