KMF sind synthetisch hergestellte anorganische Fasern, die hauptsächlich im Baubereich als Dämmmaterialien eingesetzt werden. Aufgrund ihrer Faserdimension und der unzureichenden Biolöslichkeit können sich ältere Mineralwollen bei einer Faserfreisetzung negativ auf die Gesundheit auswirken, insbesondere auf die Atemwege und die Haut. Moderne künstliche Mineralfasern hingegen sind in der Regel sicherer und tragen oft das RAL-Gütesiegel, was ihre Unbedenklichkeit unterstreicht. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie man mit KMF beim Hausabriss oder der Entkernung von Gebäuden umgeht und wie KMF sicher entsorgt werden.
Was sind künstliche Mineralfasern?
KMF sind synthetisch hergestellte Fasern, die aus mineralischen (anorganischen) Rohstoffen gewonnen werden. Im Gegensatz dazu handelt es sich bei Asbest um natürlich vorkommende Mineralien, die in Untertage- oder Übertageminen abgebaut werden. Als wichtigste KMF Produktgruppe ist hier Mineralwolle wie Glaswolle, Steinwolle oder Schlackenwolle zu nennen.
Künstliche Mineralfasern sind nicht brennbar und dementsprechend hitzebeständig. Darüber hinaus besitzen sie gute Wärme- und Schalldämmeigenschaften, weshalb KMF häufig in der Bauindustrie sowie in technischen Anlagen und Komponenten der Haustechnik eingesetzt werden.
Welche Arten von KMF gibt es?
- Mineralwollfasern wie Glaswolle, Steinwolle und Schlackenwolle
- Textile Glasfasern in Tapeten und anderen textilen Anwendungen
- Keramikfasern für Hochtemperaturdichtung und Verbundwerkstoffe
- Spezialfasern, dazu gehören beispielsweise Glasmikrofasern
Gesundheitliche Aspekte von künstlichen Mineralfasern:
KMF können bei unsachgemäßer Handhabung gesundheitliche Risiken bergen, insbesondere wenn sie in die Lunge gelangen. KMF Produkte, die vor 1996 eingebaut wurden gelten als potenziell krebserregend. Ob tatsächliche gesundheitlich bedenkliche Mineralwolle in einem Gebäude vorhanden ist, kann nur durch eine Probeentnahme und Analyse vor dem Hausabriss beurteilt werden. Wie man bei unbekannter, eingebauter Mineralwolle bei der Gebäudesanierung oder beim Abbruch vorgehen soll, kann man u. a. bei der Gütegemeinschaft Mineralwolle (GGM) erfragen.
„Seit dem 01.06.2000 gilt in Deutschland ein Verbot des Herstellens, Inverkehrbringens und Verwendens von Mineralwolle-Dämmstoffen, die nicht die Freizeichnungskriterien gemäß Anhang II zu § 16 Absatz 2 der Gefahrstoffverordnung (§ 16 GefStoffV) sowie der Anlage 1 zu § 3 der Chemikalien-Verbotsverordnung (§ 3ChemVerbotsV) erfüllen.“ (Quelle: factsheet_mineralwolle_fi_barrierefrei.pdf) |
„Neue Mineralwolle“, wird in Deutschland bereits seit 1996 hergestellt und gilt als gesundheitlich unbedenklich. Diese Mineralwolle erfüllt die Freizeichnungskriterien der Gefahrstoffverordnung und wird nicht als krebserzeugend eingestuft. Der Hauptgrund dafür ist ihre geringe Biopersistenz:
Moderne Mineralwolle-Fasern sind nicht lungengängig, da sie bei Freisetzung in kleine Partikel zerbrechen, die sich im Körper ähnlich verhalten wie Staubpartikel in der Luft. Dies bedeutet, dass sie nicht tief in die Lunge eindringen und somit keine langfristigen gesundheitlichen Risiken darstellen. In der Regel tragen neue KMF, die nach dem Stichtag 01.06. 2000 produziert und verkauft werden, das RAL-Gütezeichen.
Sind KMF so gefährlich wie Asbest?
Künstliche Mineralfasern sind nicht so gefährlich wie Asbest bei der Asbestsanierung. Mineralwollfasern weisen eine geringe Beständigkeit auf, die nicht mit der von Asbest vergleichbar ist.
Untersuchungen zur Biobeständigkeit haben gezeigt, dass moderne Glas- und Steinwollfasern bereits nach weniger als 40 Tagen zu mehr als der Hälfte abgebaut sind. Im Gegensatz dazu haben ältere Mineralwollfasern Halbwertszeiten von einigen hundert Tagen. Asbest, insbesondere Blauasbest, zeigt eine Beständigkeit von über 100 Jahren.
Wo werden künstliche Mineralfasern beim Bau eingesetzt?
Aufgrund ihrer guten Dämmeigenschaften und Hitzebeständigkeit werden KMF mit über 90 % vorwiegend in Dämmstoffen verwendet. Ältere KMF bergen die größten gesundheitlichen Risiken, wenn sie nicht ordnungsgemäß verbaut oder bei Abbrucharbeiten Fasern freigesetzt werden.
- Dämmung und Isolierung: KMF werden als Mineralwolle, bestehend aus Glaswolle und Steinwolle, in Form von Platten zur Wärme- und Schallisolierung eingesetzt. Diese Materialien sind an Fassaden, in zweischaligem Mauerwerk sowie in Decken, Dächern, Schnüren, Spritzisolierungen und anderen technischen Isolierungen zu finden.
- Innenausbau: In diesem Bereich sind KMF in Gipsplatten, Glasfasertapeten und Hitzeschutztextilien enthalten.
- Baustoffe und Verkleidungen: Sie werden in Zementprodukten, Verbundstoffplatten und Wandverkleidungen verwendet.
- Brandschutz: KML werden aufgrund ihrer Hitzebeständigkeit auch für Brandschutzverkleidungen und Spritzfaserbeschichtungen eingesetzt.
Die Unterschiede zwischen alter und neuer Mineralwolle
Alte Mineralwolle
Alte Mineralwolle (vor 1996 produziert) umfasst Produkte, die nicht die Kriterien des Anhangs II Nr. 5 (biopersistente Fasern) der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) erfüllen. Gemäß der TRGS 905 gelten die aus alter Mineralwolle freigesetzten Faserstäube als krebserzeugend.
Neue Mineralwolle
Neue Mineralwolle (nach 1996 bzw. 2000 produziert) hingegen erfüllt die aktuellen Sicherheitsstandards und ist weniger gesundheitsschädlich. Für Tätigkeiten mit neuer Mineralwolle gelten die Bestimmungen der Nummern 4 und 5 der TRGS 500, die allgemeine Schutzmaßnahmen für den Umgang mit diesen Materialien festlegen. Diese Vorschriften sind weniger streng als die für alte Mineralwolle, da moderne KMF als sicherer gelten.
Was muss man bei Abbruchsarbeiten mit alter Mineralwolle beachten?
Die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 521 („Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten mit alter Mineralwolle“) legt spezielle Schutzmaßnahmen für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (sogenannte ASI-Arbeiten) mit alter Mineralwolle fest, um die Freisetzung dieser gefährlichen Faserstäube zu minimieren und den Schutz der Beschäftigten zu gewährleisten.
Vor Beginn der Abbrucharbeiten mit alter Mineralwolle muss das Abbruchunternehmen eine Gefährdungsbeurteilung für die Mitarbeiter durchführen. Zunächst muss festgestellt werden, ob die Beschäftigten Tätigkeiten durchführen, bei denen krebserzeugende Faserstäube freigesetzt werden können. Diese Gefährdungsbeurteilung ist tätigkeitsbezogen und wird von einer fachkundigen Person, wie einer Fachkraft für Arbeitssicherheit durchgeführt.
Folgende Punkte sind bei der Gefährdungsbeurteilung zu berücksichtigen:
- Ausmaß und Dauer der inhalativen Exposition: Es muss beurteilt werden, wie stark und lange die Arbeiter Faserstäuben einatmen könnten.
- Arbeitsbedingungen und Verfahren: Dazu gehören die verwendeten Arbeitsmittel und die Menge des Mineralwolleprodukts.
- Erforderliche Schutzmaßnahmen: Diese müssen festgelegt werden, um die Exposition zu minimieren.
- Schutz vor mechanischer Reizung: Es muss sichergestellt werden, dass Augen, Haut und Schleimhäute vor mechanischer Reizung geschützt sind.
- Wirksamkeitsprüfung der Schutzmaßnahmen: Es muss geprüft werden, ob die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind.
Besondere Schutzmaßnahmen bei der Verarbeitung alter Mineralwolle
Um die Freisetzung von krebserzeugenden Faserstäuben zu minimieren, schreibt die TRGS 521 spezifische Schutzmaßnahmen vor.
Dazu gehören die Einrichtung von Schwarzbereichen, die Abtrennung der Arbeitsbereiche mit Folie sowie eine geregelte Belüftung mit Unterdruckanlagen und Luftfiltern. Zudem ist der Einsatz von Atemschutzmasken, Schutzkleidung und Schutzbrillen erforderlich. Zusätzlich müssen zwei durch Duschen getrennte Umkleideräume eingerichtet werden, um Faserverschleppungen zu vermeiden.
Wie entsorgt man Mineralwolle richtig?
Mineralwolle muss grundsätzlich getrennt von Bauschutt entsorgt werden, insbesondere wenn es sich um gesundheitlich bedenkliche alte Mineralfaserabfälle wie Glaswolle und Steinwolle handelt. Neue KMF können auf Deponien der Klasse 1 für mäßig belastete (nicht gefährliche) Abfälle in speziellen KMF-Säcken luftdicht gelagert werden, um danach recycelt zu werden. Im Gegensatz dazu darf die Entsorgung von Asbest nur auf speziell dafür ausgelegten Deponien für asbesthaltige Materialien erfolgen.
Was sind KMF Säcke?
KMF Säcke unterscheiden sich von herkömmlichen Entsorgungssäcken (Big Bags) durch ein beschichtetes Gewebe und eine verschließbare Schürze mit Kordel. Diese Konstruktion verhindert das Ausdringen von feinen Faserstäuben. Die Säcke sind mit Warnhinweisen nach TRGS 521 bedruckt, was eine sichere und ordnungsgemäße Entsorgung ermöglicht.
Entsorgung von KMF, die vor 1996 produziert wurden
Gemäß der nationalen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) erhalten Abfälle aus alter Mineralwolle die Abfallschlüsselnummer 170603* („anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält“), die auf gefährliche Abfälle hinweist, weshalb sie als Sondermüll gelten und ebenfalls in speziellen KMF Säcken entsorgt werden müssen.
Die Entsorgung ist jedoch von den länderspezifischen Regelungen in den einzelnen Bundesländern abhängig. Daher sollten Sie die zuständigen örtlichen Behörden kontaktieren, um die spezifischen Anforderungen für die Entsorgung zu erfragen.